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Fachtagung „Datenschutz im Gesundheitswesen“

Gesundheitsdaten nutzen: Der Weg in die Zukunft





DS-GVO

Freitag, 5. Mai 2023

09:00 bis 12:00 Seminare: Parallele Sessions
Hinweis: Ca. 10.30 bis 11:00 - Kaffeepause – Networking – Fachgespräche
Seminar 7: Auftragsverarbeitung
Referent: David Koeppe
  • Prüfung von beispielhaften Verträgen hinsichtlich Rechtskonformität
  • Vor- und Nachteile für Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter herausarbeiten
  • Sekundärnutzung durch Auftragsverarbeiter
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Seminar 8: Datenschutz-Folgenabschätzung
Referent: Michael Letter
  • Kurze Beleuchtung des Art. 35 DS-GVO
  • Wann ist eine DFSA durchzuführen, Beispiele aus dem medizinischen Umfeld
  • Forschung und DSFA
  • Grundsätze bei einer DSFA
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Seminar 9: Die Kontrollaufgaben des Datenschutzbeauftragten
Referentin: Nadja Köhler
  • Rahmenbedingungen der DSGVO
  • Planung und Durchführung von Audittätigkeiten in Organisationen
  • Praktische Beispiele von Kontrolltätigkeiten in Krankenhaus und Arztpraxen
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12:00 bis 13:15 Mittagspause
13:15 bis 15:15 Vorträge
Moderation: David Koeppe
13:15 DSB im niedergelassenen Umfeld
Referent: Michael Letter
  • IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV im Kontext Mobilgeräte (BYOD)
  • DSFA
  • MVZ in Trägerschaft eines Krankenhauses
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13:45 Rechtsprechung zu Bußgeldern
Referentin: Malgorzata Steiner
Immer wieder machen hohe Bußgelder nach der DSGVO die Schlagzeilen und versetzen Organisationen in helle Aufregung. In dem Vortrag versuchen wir aus der bisherigen Praxis zu lernen:
  • Was können die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter aus den bisher verhängten Bußgeldern lernen?
  • Gibt es bereits eine einheitliche Bußgeldfestsetzungspraxis in Deutschland und in Europa?
  • Welche Fragen rund um die Bußgelder beschäftigen die Rechtsprechung?
  • Und was bedeutet das für den Alltag von den Datenschutzbeauftragten / der Datenschutzabteilung?
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14:15 Umsetzung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflichten
Referentin: Andrea Backer-Heuveldop
  • Rechenschaftspflichten nach Art. 5 DS-GVO
  • Dokumentation zur Erfüllung der Rechenschaftspflichten
  • Auditierung und Dokumentation
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14:45 Cybersecurity im Gesundheitswesen: Angriffserkennung, eine Aufgabe nicht nur für KRITIS-Krankenhäuser
Referent: Christoph Isele
  • Betreiber einer kritischen Infrastruktur sind ab Mai 2023 verpflichtet ein System zur Angriffserkennung zu betreiben. Anlass für eine kurze Einführung, Einordnung der Schlagworte und eine kurze Darstellung notwendiger Maßnahmen.
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Ca. 15:15 Uhr Zusammenfassung und Schlusswort
Dr. Bernd Schütze

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15:30 Uhr Ende der Veranstaltung