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Fachtagung „Datenschutz im Gesundheitswesen“

Gesundheitsdaten nutzen: Der Weg in die Zukunft





Einige organisatorische Hinweise

  1. Teilnahmebescheinigung
    Die Teilnahmebescheinigungen werden an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse versandt, sobald die Anwesenheitslisten ausgewertet wurden. In der Regel werden Teilnahmebescheinigungen spätestens 2 Wochen nach Veranstaltungsende versendet.
    Eine Teilnahme für einen Vortragsblock oder ein Seminar wird nur dann bescheinigt, wenn ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin sich in die entsprechende Teilnehmerliste eingetragen hat.
  2. Präsentationen der Referenten
    Alle Präsentationen, die von den jeweiligen Referenten zur Verfügung gestellt werden, stehen etwa eine Woche nach der Veranstaltung auf der Tagungswebseite im jeweiligen Programmpunkt der Fachtagung als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Ebenso werden die pdf-Dateien vom bitkom unter https://www.bitkom.org/Themen/Datenschutz-Sicherheit/Fachtagung-Datenschutz-im-Gesundheitswesen zum Download zur Verfügung gestellt.
  3. Unterstützung der Vernetzung der Teilnehmer
    Bei der Anmeldung kann jede Teilnehmerin/Teilnehmer eine Zustimmung zur Weitergabe der E-Mailadresse geben. Nach der Veranstaltung wird allen, die das Feld ankreuzten, eine Liste mit den Kontaktdaten (Name, Institution, E-Mail-Adresse) aller Teilnehmer, die ebenfalls zustimmten, als Excel-Tabelle gemailt.
  4. Kontaktmöglichkeit zu den Referenten
    Die E-Mail-Adressen der Referenten werden, wenn sie dem zustimmten, mit den E-Mail-Adressen der Teilnehmer verteilt. (siehe auch Punkt 3)
  5. Fotoaufnahmen während der Veranstaltung
    Während der Veranstaltung wird evtl. fotografiert. Dabei geht den veranstaltenden Verbänden darum, Aspekte der Veranstaltung festzuhalten, damit die beteiligten Organisationen den Veranstaltungsverlauf auch gegenüber Außenstehenden darstellen können. Es ist nicht auszuschließen, dass Sie auf den Aufnahmen direkt oder indirekt identifiziert werden können, sodass es sich dabei um personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) handelt. Wenn Sie nicht fotografiert werden möchten, teilen Sie dies bitte den fotografierenden Personen mit, die darauf sehr gerne Rücksicht nehmen - es geht nicht um Sie, sondern um die Veranstaltung.
    Weitere Hinweise, insbesondere auch die Informationen nach Artikel 13 DS-GVO, finden Sie unter den Foto-Hinweisen.
  6. Videoaufzeichnungen
    Videoaufzeichnungen durch Teilnehmer, insbesondere wenn andere Teilnehmer davon betroffen sind, sind ausdrücklich untersagt.
  7. Wo kann man Normen einsehen?
    In verschiedenen Vorträgen wurden Normen erwähnt. Kann man die lesen, ohne die Normen kaufen zu müssen?
    Normen, genauer DIN-Normen und VDI-Richtlinien, können kostenlos in den sog. Normen-Infopoints durchsucht und vor Ort gelesen werden, ein Ausdruck oder pdf-Export ist allerdings nicht möglich. Eine Liste mit Orten zur Einsichtnahme wird vom Beuth-Verlag bereitgestellt: https://www.beuth.de/de/normen-services/auslegestellen#/.
    Eonige ISO-Normen stehen in englicher Sprache auch unter https://standards.iso.org/ittf/PubliclyAvailableStandards/ zur Verfügung.




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